BPT2017.2 WP005

Teil der Serie „BPT2017.2“ (21/24)

Antragstitel

Für eine menschliche Pflege: Fachkräfte schützen

Antragstext

Die Fachkraftquote in der Heimpersonalverordnung oder entsprechenden Regelungen auf Landesebene darf nicht abgesenkt werden. Der Begriff “Fachkraft” in der Pflege soll gesetzlich geschützt und dem Begriff “Facharbeiter” gleichgestellt werden. Analog zum “Facharbeiter” sollen sich nur die Pflegekräfte “Fachkraft” nennen dürfen, die eine entsprechend mehrjährige erfolgreiche Ausbildung auf Grundlage entsprechender Berufsgesetze oder Rechtsverordnungen beurkundet bekommen haben.

Antragsbegründung

Die Fachkraftquote, die in der Heimpersonalverordnung oder den entsprechenden Rechtsverordnungen der Länder geregelt sind, ist politisch unter Beschuss. Verschiedene Interessensverbände, vor allem der Bundesverband privater Anbieter (BpA) fordern ihre Absenkung, weil zahlreiche Stellen unbesetzt seien. Dass zahlreiche Pflegende aufgrund der schlechten Rahmenbedingungen ihren Beruf zumindest temporär aufgegeben und den Pflexit gewählt haben, wird dabei übersehen.

Ein Absenken der Fachkraftquote würde die prekären Rahmenbedingungen in der Pflege weiter verschlechtern. Ein weiterer Angriff auf die Fachkraftquote findet durch dubiose Fortbildungsanbieter statt, die Bildungsangebote machen, die wegen der geringen Inhalte höchstens zu Helfertätigkeiten qualifizieren, dies aber aufgrund einer rechtlichen Regelungslücke als Fachkraftausbildung verkaufen.[1][2] Niederschwellige Bildungsangebote können nicht die Qualität einer mehrjährigen Ausbildung ersetzen.

Quellen: http://www.sockenseite.de/wordpress/emo/aufreger/etikettenschwindel/ https://frausofa.wordpress.com/2017/09/18/fachkraft-darf-wohl-jeder/

Dafür

Ja, kann man machen. Sicher hätte man eine bessere, klarere, positive Formulierung finden können. Aber naja…

 

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