BPT2017.2: SÄA002+005

Teil der Serie „BPT2017.2“ (2/24)

Anträge

SÄA002
SÄA005

Antragsbegründung SÄA002

Zahlreiche Landesschiedsgerichte sind gegenwärtig unbesetzt. Vorstände und Piraten müssen daher auf eine Verweisung durch das Bundesschiedsgericht warten, die Zeit und Arbeit kosten. Die Zuständigkeitsübertragungsregel schafft Klarheit und beschleunigt die Verfahren.
Dieser Antrag ermöglicht die dauerhafte Übertragung der Zuständigkeit von Schiedsgerichten im Fall ihrer Handlungsunfähigkeit. Er stellt weiter klar, dass die Nichtbesetzung von Landesschiedsgerichten einen Verstoß gegen die Satzung darstellt. Weiterhin wird für Schiedsgerichte die Pflicht eingeführt, Änderungen an ihrer Besetzung und den Eintritt von dauerhafter Handlungsunfähigkeit dem übergeordneten Schiedsgericht mitzuteilen.

Antragsbegründung SÄA005

Es sind gegenwärtig Landesschiedsgerichte unbesetzt. Vorstände und Piraten müssen daher auf eine Verweisung durch das Bundesschiedsgericht warten, die Zeit und Arbeit kosten. Die Zuständigkeitsübertragungsregel schafft Klarheit und beschleunigt die Verfahren.
Dieser Antrag ermöglicht die dauerhafte Übertragung der Zuständigkeit von Schiedsgerichten im Fall ihrer Handlungsunfähigkeit. Weiterhin wird für Schiedsgerichte die Pflicht eingeführt, Änderungen an ihrer Besetzung und den Eintritt von dauerhafter Handlungsunfähigkeit dem übergeordneten Schiedsgericht mitzuteilen.

Zustimmung zu SÄA005

Ich finde den 5er klarer und einfacher. Was der erste Teil von SÄA002 darstellen soll, außer auf irgendeinen aktuellen Konflikt zu bashen, erschließt sich mir nicht. Die Regelung an sich kann ich verstehen und daher:

SÄA005 Annehmen!

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