BPT2017.2: SÄA010

Teil der Serie „BPT2017.2“ (6/24)

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, die Satzung §12 um einen Abschnitt (5) und (6) mit folgendem Wortlaut zu ergänzen:

“(5) In allen übrigen Fragen der Antragseinreichung vor dem Bundesparteitag gilt eine Antragsordnung. Diese kann mit Wirkung zum nächsten Bundesparteitag mit einfacher Mehrheit geändert werden. Der Antrag auf Änderung bedarf der Unterstützung von mindestens fünf Piraten.

(6) Mit der Annahme, formellen Prüfung und Aufbereitung der Anträge ist eine Antragskommission befasst, die im Wege der Beauftragung durch den Bundesvorstand zusammengesetzt wird. Diese Beauftragung gilt dauerhaft und endet durch Entzug der Beauftragung durch den jeweils amtierenden Bundesvorstand oder Rückgabe der Beauftragung. Die Antragskommission berichtet dem Bundesvorstand und unterbreitet ggf. auch Vorschläge zur Verbesserung der Abläufe im Zusammenhang mit Anträgen.”

Des Weiteren möge der Bundesparteitag folgende Übergangsbestimmung beschließen: 1. Ggf. abweichend von der Tagesordnung wird unmittelbar im Anschluss an den Beschluss dieses Antrages der Vorschlag oder die Vorschläge einer Antragsordnung im Sinne der Satzungsänderung vorgestellt und zu Beschlussfassung gestellt. 2. Für den Fall, dass keine Antragsordnung beschlossen wird, bleibt die derzeitige Fassung in Kraft. 3. Die derzeit durch den Bundesvorstand als Antragskommission Beauftragten sind weiterhin als beauftragt im Sinne §12 (6) anzusehen.

Antragsbegründung

Wir verfahren bei der Einreichung und Bearbeitung von BPT-Anträgen derzeit ohne echte formelle Grundlage. Somit liegt die alleinige Gestaltung der Abläufe derzeit bei der Antragskommission bzw. dem sie beauftragenden Bundesvorstand. Die Rolle der Antragskommission ist nicht formal definiert.Die Antragsteller sind der Auffassung, dass hier Klarheit geschaffen werden sollte.

Dagegen

So sehr ich den Wunsch verstehen kann, die Einreichung der Anträge zu formalisierten, muss ich euch darum bitten, diesem Antrag nicht zuzustimmen. Einen Satzungsänderungsantrag anzunehmen, der von einem sonstigen Antrag abhängt, der drei Tage vor dem Parteitag noch immer nicht vervollständigt ist, sowas geht in meinen Augen gar nicht.

Gerne können wir über diesen Antrag auf einem späteren Parteitag reden, wenn eine entsprechende Antragsordnung ausgearbeitet und vorgestellt worden ist.

Update:

Da ich die Begründung nicht zweimal schreiben möchte, sei nur soviel gesagt. Ich bin immer noch dagegen. Meine Begründung liest du hier: BPT2017.2: SO002

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