BPT2017.2: SÄA011

Teil der Serie „BPT2017.2“ (7/24)

Antragstitel

Einfügung Anrufungsrecht der Mitglieder einer Gliederung bei Ordnungsmaßnahmen gegen diese

Antragstext

“Der Bundesparteitag möge beschließen, Bundessatzung Abschnitt C §8 (1)

folgendermaßen zu ändern:

Neu:

(1) Das Gericht wird nur auf Anrufung aktiv. Antragsberechtigt ist jeder Pirat und jedes Organ einer Gliederung, sofern ein eigener Anspruch oder eine Verletzung in einem eigenen Recht geltend gemacht oder Einspruch gegen eine sie oder ihre Gliederung betreffende Ordnungsmaßnahme erhoben wird. Anträge auf Parteiausschluss können nur von Gliederungsorganen gestellt werden.

Bisher:

(1) Das Gericht wird nur auf Anrufung aktiv. Antragsberechtigt ist jeder Pirat und jedes Organ einer Gliederung, sofern ein eigener Anspruch oder eine Verletzung in einem eigenen Recht geltend gemacht oder Einspruch gegen eine sie betreffende Ordnungsmaßnahme erhoben wird. Anträge auf Parteiausschluss können nur von Gliederungsorganen gestellt werden.

Antragsbegründung

Warum dieser Vorschlag:

Bisher können Mitglieder einer Gliederung nicht gegen satzungswidrige Ordnungsmaßnahmen der übergeordneten Gliederung vorgehen.

Führt die übergeordnete Gliederung parallel eine satzungswidrige Handlungsunfähigheit des Vorstandes dieser Gliederung herbei und/oder setzt einzelne Vorstandsmitglieder unter Druck, besteht parteiintern bisher keine Möglichkeit gegen satzungswidriges Verhalten der übergeordneten Gliederung vorzugehen.

Da die Piratenpartei eine demokratische Partei ist und rechtsstaatliches Verhalten einfordert, ist obige Satzungsänderung notwendig, um wenigstens zukünftig Machtmissbrauch zu unterbinden.

Enthaltung / Ablehnung

Anscheinend wieder mal die Lösung eines Problems, das mir nicht bekannt ist und sich mir nicht erschließt.

Wie bitte kann eine übergeordnete Gliederung eine „satzungswidrige Handlungsunfähigkeit eines Vorstandes“ herbeiführen? Möchte sich eine Gliederung gegen eine Ordnungsmaßnahmen wären, kann sie das auf einer Mitgliederversammlung beschließen.

Wenn es nicht wirklich triftige Gründe gibt, die ich bisher nicht sehe, empfehle ich diesen Antrag abzulehnen. Eventuell kann der Antragsteller mich ja auf dem Parteitag überzeugen.

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