BPT2017.2 SO008

Teil der Serie „BPT2017.2“ (15/24)

Antragstitel

Erhöhung der Anzahl Richter am Bundesschiedsgericht

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschliessen, gestützt auf § 3 Abs. 4 S. 2 SGO die Anzahl der Richter am Bundesschiedsgericht für die Amtsperiode 2017-19 auf 6 erhöhen.

Antragsbegründung

Eine Anzahl von 6 Richter am Bundesschiedsgericht ermöglicht die Einführung des Kammersystems im Bundesschiedsgericht und gibt diesem damit mehr Flexibilität.

Finden sich auf dem Bundesparteitag nicht genügend Kandidaten für 6 Richter und 2 Ersatzrichter, so sollte die Anzahl der Richter trotzdem auf 6 erhöht werden, da fehlende Ersatzrichter kein Problem darstellen, weil das Bundesschiedsgericht mit mindestens 3 Richtern immer handlungsfähig bleibt. Zudem können bei zukünftigen Bundesparteitagen während der Amtsperiode von zwei Jahren ohne weiteres Richter und Ersatzrichter nachbesetzt werden.

Von mir aus…

Keine Ahnung. Wenn das aktuelle BSG mich davon auf dem PT überzeugt, dass wir immer mehr Richter bei immer weniger Mitgliedern brauchen… dann man tau!

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