BPT2017.2: SÄA007

Teil der Serie „BPT2017.2“ (4/24)

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen:

Dem §12 Absatz 2 wird der Satz 2 hinzugefügt:

Anträge, die fristgemäß eingereicht wurden, können innerhalb einer Woche nach Antragsschluss abgeändert werden, wenn die ursprüngliche Intention erhalten bleibt.

Antragsbegründung

Vielfach fallen etwaige Fehler erst nach Antragsschluss auf, da die Erfahrung zeigt, dass häufig Anträge erst auf die letzte Minute fertiggestellt werden.

Wir sollten den Antragstellern die Möglichkeit geben, innerhalb einer definierten Frist dieses korrigieren zu können.

Der Antrag wurde bereits zum BPT 2017.1 eingereicht, aber nicht behandelt.

Dagegen

Ja, häufig fallen Fehler erst nach Antragsschluss auf. Aber ganz ehrlich? Dann wird der Antrag einfach abgelehnt. Anstatt die Leute darauf zu verpflichten, sich endlich mal nicht in letzter Minute gedanken zu machen (oder eine RICHTIGE Antragskommission einzuführen, die helfen kann die Qualität der Anträge zu verbessern), weichen wir die Fristen einfach ein wenig auf? Ganz im Ernst? NEIN!

Wir haben schon den berühmten (und für mich teuren!) SÄA002 angenommen. Denkt VORHER über eure Anträge nach! Wollen andere etwas an euren Anträgen ändern, sollen Sie das entsprechend auf dem Parteitag tun. Ändert eure Rechtschreibfehler auf dem Parteitag. Dieser Antrag ist unnötig wie sonstwas. Ablehnen!

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