WP027.1: Berücksichtigung von Aspekten … (tldr!)

Antragstext:

Die Piraten setzen sich dafür ein, bei Vergaben öffentlicher Aufträge verbindliche Kriterien einzuführen, um Aspekte des Umweltschutzes, der Energieeffizienz sowie von sozialen, innovativen und gleichstellungs-, integrationspolitischr sowie ausbildungsfördernder Aspekte stärker zu berücksichtigen.

Antragsbegründung:

Im Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge heisst es unter §3 (5):

“(5) Der Zuschlag ist auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Die Berücksichtigung von Aspekten des Umweltschutzes, der Energieeffizienz sowie von sozialen, innovativen und gleichstellungs-, integrationspolitischen sowie ausbildungsfördernden Aspekten bei der Wertung ist zulässig, wenn diese in sachlichem Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen, in der Bekanntmachung des Auftrags und in den Vergabeunterlagen hinreichend deutlich hinsichtlich des Umfangs der Vorgaben und der Gewichtung dokumentiert sind, dem Auftraggeber durch ihre Festlegung keine willkürliche Entscheidung ermöglicht wird und die Grundsätze des Unionsrechts, insbesondere das Transparenz- und Gleichbehandlungsgebot sowie das Diskriminierungsverbot, beachtet werden. Entsprechendes gilt, sofern die Bestimmungen als besondere Ausführungsbestimmungen festgelegt wurden.”

Diese Einschränkungen machen es Verwaltungen unmöglich, die bei Vergaben notwendigen Aspekte zur wirtschaftlich, ökologisch und sozialen nachhaltigen Auftragsvergabe zu berücksichtigen.

Gegenrede

Ich verstehe den Antrag nicht. Eigentlich unterstützt er die Ziele des Tariftreue- und Vergabegesetzes (Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge). Gleichzeitig werden anscheinend die Einschränkungen bemängelt (was aber nur in der Begründung raus kommt, nicht im Antragstext!).

Mir fehlt da eine eigene Position, _wie_ man die Vergabe ändern soll, um am Ende ein besseres TVgG NRW zu haben…? Daher in unveränderter Form
Ablehnen!

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