WP001: Trennung von Staat und Kirche

Der erste Antrag, der erste Post mit richtigem Inhalt seit langer Zeit. Na dann wollen wir mal!

Antragstext:

Die Piratenpartei NRW fordert die Kündigung aller Staatsverträge mit Kirchen.

Deutschland ist ein säkularer Staat. Die bestehenden Staatsverträge verhindern nach unserer Ansicht die gebotene Trennung von Staat und Kirche. Um Trägerschaften für soziale, medizinische oder andere Einrichtungen und Religionsunterricht zu ermöglichen sind gesonderte Verträge zu schießen.

Antragsbegründung:

Die christlichen Amtskirchen sind die einzigen Religionsgemeinschaften, mit denen derartige Verträge geschlossen sind. Jüdische, Muslimische, Buddhistische, etc. Glaubensgemeinschaften sind von solchen Verträgen ausgeschlossen. Das stellt eine Ungleichbehandlung dar.

Aus den bestehenden Staatsverträgen ergeben sich zum Teil Zusammenhänge, wie dass einer Gemeinde Leistungen zustehen, obwohl teilweise die Herkünfte dieser Leistung nicht mehr existieren (Eine Pfarrei hat Anspruch auf Kohle zum Heizen und Kochen. Das Heizen mit Kohle wurde ersetzt durch andere Heizstoffe. Das monetäre Äquivalent zu Kohle wurde in geld abgegolten. Da die Pfarrei geschlossen wurde, werden nun die Zahlungen an die Rechtsnachfolgerin geleistet).

In NRW bestehen folgende Staatsverträge mit den Kirchen:

Nordrhein-Westfalen
Vertrag des Freistaates Preußen mit den Evangelischen Landeskirchen. Vom 11. Mai 1931 (Preußische Gesetzessammlung S. 107)
Inkrafttreten: 29. Juni 1931 (Preußische Gesetzessammlung S. 123)
Vertragsgesetz vom 26. Juni 1931 (Preußische Gesetzessammlung S. 107)

sowie ergänzende Verträge zu einzelnen Fragen:

Vertrag des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Lippischen Landeskirche vom 6. März 1958
Inkrafttreten: 4. Juni 1958
Vertragsgesetz vom 28. Mai 1958 GV. NW 1958 S. 205

Vertrag des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 9. September 1957
Inkrafttreten: 30. Oktober 1957
Vertragsgesetz vom 26. September 1957 (GV. NW 1957 S. 249)

Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche vom 29. März 1984
Inkrafttreten: 1. Januar 1985
Vertragsgesetz vom 18. September 1984 (GV. NW 1984 S. 592)

Link:
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/DE/Themen/PolitikGesellschaft/KircheReligion/Vertraege_mit_den_evangelischen_Landeskirchen.html

Gegenrede

Wie schon in dem Kommentar zu dem Antrag geschrieben habe, ist die Begründung leider sehr ungenau. Es existieren durchaus Staatsverträge mit anderen Religionsgemeinschaften, so zum Beispiel den jüdischen Gemeinden. Auch wird an einem Vertrag mit den muslimischen Verbänden gearbeitet. Ich frage mich, warum man die Staatsverträge nicht ausgemistet, sondern sofort die gänzliche Abschaffung fordert um nur einen Satz weiter dann damit zu kommen, dass man doch wieder neue Verträge schließen müsste.

Alles in allem halte ich diesen Antrag für nicht durchdacht, was inzwischen auch der Antragsteller eingesehen hat und plädiere daher zur

Enthaltung / Ablehnung

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