SÄA006: Anpassen §18 Absatz 3

Hier einer vom Vorstand. Uih!

Antragstext:

Streichen von §18 Absatz 3 Satz 2 und 3

Antragsbegründung:

Dieser Antrag rollt SÄA011 (1) vom LPT 2014.1 (vorgestellt von @Ballerstaedt / @MacGyver1977 (4)) zurück.
Gemäß SÄA011 wurden die aktuellen Kontostände der Buchhaltungskonten der virtuellen Kreisverbände am 10.4.2014 (2) und am 24.4.2014 (3) in LaVo Protokollen (mit einer Tendenz zu „regelmäßig“) veröffentlicht.
Dies führte in mehreren vKVs zu Irritationen, weil teilweise erheblich größere Stände veröffentlicht wurden als den vKVs tatsächlich noch Geld zur Verfügung stand.
Das Problem: Die aktuellen Buchhaltungssalden sind nicht gleich den zur Verfügung stehenden Gelder der vKVs – daher ist die Veröffentlichung der Buchhaltungssalden größtenteils wertlos:
Die verplanten Gelder (beschlossene aber noch nicht abgerufene Finanzanträge) der vKVs sind nicht in der Buchhaltung erfasst und daher nicht in den Summen enthalten. (Wenn das in der Buchhaltung möglich wäre hätte das FAT es längst getan – es ist aber nicht vernünftig in der Buchhaltungssoftware abzubilden.)
Verplante Gelder z.B. aus laufenden regelmäßigen Kosten wie Daueraufträgen für Geschäftsstellen, Garagenmieten bis zum Jahresende etc. sind nicht erfasst.
Bereits eingereichte und noch nicht verbuchte Erstattungsanfragen sind … nicht verbucht und daher nicht im Saldo.
Die Veröffentlichung machte dem Schatzmeisterteam nicht nur erhebliche zusätzliche Arbeit sondern war auch nicht zielführend um den vKVs einen Überblick über ihre verfügbaren Geld zu verschaffen. Im Gegenteil, die satzungsgemäße Veröffentlichung erschuf bei einigen vKV die Illusion, über mehr Geld verfügen zu können als tatsächlich noch unverplantes Geld zur Verfügung stand.
Der LaVo beschloss daher in seiner Weisheit am 24.4.2014 einstimmig auf Antrag von Jens Ballerstaedt (der den SÄA011 auf dem LPT 2014.1 vorgestellt hatte (4)) das das Wort „regelmäßig“ in diesem Teil der Satzung als „alle 6 Monate“ zu interpretieren sein
Wörtlich aus dem LaVo Protokoll (5):
»_Zeiträume Meldung vKV Gelder/Jens_«
»Ich schlage vor den Abstand der Wasserstandsmeldungen vKV Gelder auf 6 Monate fest zu legen. Das FAT begrüßt Jens demütige Haltung gg. diesem SÄA und hofft, dass das so beibehalten wird. Jens freut sich unter einem solchen FAT Vorstandsmitglied sein zu dürfen (*gg*)«
Entsprechend ist der Sinn von SÄA011 (die Regelmäßigkeit um vKVs einen aktuellen Überblick zu verschaffen) durch einen LaVo Beschluss (alle 6 Monate!) konterkariert.
Die Meldung der vKV Buchhaltungskonten selbst ist aus o.a. Gründen nicht zielführend, da die Salden nicht aussagefähig sind.
Seit dem 8.5.2014 werden stattdessen die Restbudget der vKVs für das laufende Jahr im LaVo Protokoll veröffentlicht (6). (Intern geplant war dies vom Schatzmeisterteam für April 2014, wurde dann aber durch die für SÄA011 nötigen Aufwände suspendiert.)
Der Wortlaut in der Satzung ist daher längst von der Realität überholt (die Buchhaltungssalden werden nicht häufig veröffentlicht) und der Blödsinn kann aus der Satzung wieder gestrichen werden.
Alternative: Verklagt das Schatzmeisterteam wegen Untätigkeit und Satzungsverstoß vor dem LSG wenn ihr die Buchhaltungskonten der virtuellen Kreisverbände wiederhaben wollt.
Oder verklagt den LaVo wenn ihr „regelmäßig“ in öfter als in 6 Monaten haben wollt.
Oder macht es halt einfach selbst.
Quellen:
(1) https://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2014.1/Antr%C3%A4ge/S%C3%84A011
(2) http://wiki.piratenpartei.de/NRW:2014-04-10_-_NRW_Vorstand#Berichte_Statistik
(3) http://wiki.piratenpartei.de/NRW:2014-04-24_-_NRW_Vorstand#Berichte_Statistik
(4) https://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2014.1/Protokoll/Sonntag#S.C3.84A011_vKV_Kontost.C3.A4nde_regelm.C3.A4.C3.9Fig_ver.C3.B6ffentlichen
(5) http://wiki.piratenpartei.de/NRW:2014-04-24_-_NRW_Vorstand#Zeitr.C3.A4ume_Meldung_vKV_Gelder.2FJens
(6) http://wiki.piratenpartei.de/2014-05-08_-_Protokoll_NRW_Vorstand#Berichte_Statistik

Fürrede

Diesen Antrag ist im Schatziteam auf großen Widerstand gestoßen. Leider kann der aktuelle Kontostand anscheinden immer nur näherungsweise angegeben werden, da es einige Variablen gibt, die unsere Software nicht abbilden kann.
Wenn die Schatzihelfer UND die Schatzi den Aufwand als zu hoch einschätzen, dadurch andere Arbeit verloren geht – weg damit. Überflüssiger Ballast muss in der Satzung nicht sein.
Aaaaaaaaaaaaaaaaber Popaber: Der SÄA007 behandelt das gleiche Thema und ist noch einen kleinen Tick besser, denn er fordert zumindest die regelmäßige Veröffentlichung der Bankkontostände. Daher:
Bitte ablehnen und SÄA007 annehmen!

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