PaP001: Faire öffentliche Beschaffung

So, nach einige Tagen Stress kommt hier noch eine Runde “Antragslupe”

Antragstext:

Der Landesparteitag möge beschließen, dass der Landesverband Nordrhein-Westfalen folgenden Antragstext in das Parteiprogramm unter dem Punkt „Wirtschaft und Wirtschaftspolitik“ aufnimmt:
Die PIRATENPARTEI NRW setzt sich für eine faire und nachhaltige öffentliche Beschaffung ein. Vergabeprozesse der öffentlichen Hand müssen transparent und für alle nachvollziehbar sein. Die PIRATEN NRW stehen für:
Beschaffung von fairen und nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen Öffentliche Beschaffungsstellen sollen nur jenen Bietern den Zuschlag erteilen, deren Produkte bzw. Dienstleistungen ökologisch nachhaltig und unter der Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen hergestellt bzw. durchgeführt werden. Nachhaltigkeit bedeutet an dieser Stelle auch, dass die Lebenszykluskosten eines Produktes ein zentrales Kriterium in der Vergabepraxis darstellen. Jene Angebote, die nur aufgrund der Nicht-Einhaltung sozialer, arbeitsrechtlicher oder ökologischer Mindeststandards besonders wirtschaftlich erscheinen, sollen keine Berücksichtigung in der öffentlichen Vergabepraxis finden.
a) Transparenz
Transparenz muss bei allen Schritten in öffentlichen Beschaffungsvorgängen gewährleistet werden. Erst dadurch wird eine Kontrolle durch die Öffentlichkeit möglich. Dafür müssen die Beschaffungsvorgänge statistisch erfasst, ausgewertet und diese Information für alle zugänglich gemacht werden. Es muss nachvollziehbar sein, welche Produkte und Dienstleistungen in welchem Umfang und zu welchen Konditionen eingekauft werden.
b) Unabhängige Kontrollen
Es sollen wirksame und unabhängige Kontrollmechanismen geschaffen werden, um überprüfen zu können, ob jene Produkte und Dienstleistungen, die von Unternehmen als fair geltend gemacht werden, auch tatsächlich unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen hergestellt werden. Genauso soll überprüft werden, ob Kriterien der Nachhaltigkeit tatsächlich eingehalten werden. Selbstverpflichtungserklärungen von Unternehmen reichen allein nicht aus, um sicherzustellen, dass deren Produkte unter fairen und nachhaltigen Bedingungen produziert werden. Deshalb sollen Prüfmöglichkeiten in den Unternehmen vor Ort etabliert werden.
c) Sanktionen
Es sollen effektive Sanktionsmechanismen gegen jene Bieter eingeführt werden, die ihr Angebot wissentlich unter Verwendung falscher oder unzureichender Angaben einreichen. Dazu gehört auch die Schaffung eines Klagerechts für Dritte sowie eine Veröffentlichung jener Unternehmen, die sich nicht an die Vorgaben eines Vergabeverfahrens gehalten haben. Nur so kann der gängigen Praxis des greenwashings zahlreicher Unternehmen erfolgreich entgegen gewirkt werden.

Antragsbegründung:

Hintergrund
Das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) von 2012 sowie die dazugehörige Rechtsverordnung (RVO TVgG-NRW) von 2013 bilden in NRW die rechtliche Grundlage einer fairen und nachhaltigen öffentlichen Beschaffung. Hier sind Kriterien des Umweltschutzes, der Beachtung sozialer Aspekte sowie der Energieeffizienz festgeschrieben.
Ferner hat die Europäische Union Anfang 2014 mit der Verabschiedung von drei Richtlinien eine tiefgreifende Reform des Vergabewesens auf den Weg gebracht. Durch diese Reform wird es für öffentliche Stellen einfacher, sozial und ökologisch nachhaltige Produkte einzukaufen, denn Umwelt- und Sozialstandards sind als Zuschlagskriterien fest im EU-Vergaberecht verankert worden.
Trotz der verbesserten rechtlichen Rahmenbedingungen für eine faire und nachhaltige öffentliche Beschaffung gibt es dringenden Nachbesserungsbedarf. So sind in der derzeitigen Landesgesetzgebung keine Kontrollmechanismen vorgesehen, die überprüfen, ob Menschen- und Arbeitsrechte bei der Herstellung von Produkten aus Ländern des globalen Südens tatsächlich eingehalten werden. Ferner fehlen in dem Gesetz und der dazugehörigen Verordnung eindeutige Verbindlichkeiten, regulierende Instrumente sowie angemessene Sanktionsmöglichkeiten um greenwashing von Unternehmen entgegen zu wirken. Des Weiteren werden bislang die Daten darüber, inwiefern die öffentliche Beschaffung bereits auf faire und nachhaltige Produkte umgestellt wurde, nicht erfasst. Transparenz und Kontrolle durch die Öffentlichkeit können allerdings nur dann gewährleistet werden, wenn Beschaffungsvorgänge statistisch erfasst und ausgewertet werden.
Diese Probleme will der Antrag adressieren.
In Nordrhein-Westfalen geben das Land, Städte, Gemeinden und Landschaftsverbände insgesamt pro Jahr rund 50 Milliarden Euro für Waren-, Bau- und Dienstleistungen aus. Dadurch besitzt das Land NRW eine enorme und aus Steuergeldern herbeigeführte Kaufkraft, durch welche sie einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf marktwirtschaftliche Gegebenheiten und vermeintliche Sachzwänge ausüben kann.
Öffentliche Stellen in NRW beschaffen tagtäglich Waren aus Ländern des globalen Südens, wie beispielsweise Kaffee, IT-Hardware, Kautschuk, Steine oder Textilien. Dass diese Produkte in den häufigsten Fällen unter Bedingungen produziert werden, die gegen jegliche Art von Arbeitsschutz- und Umweltstandards verstoßen und dabei grobe Menschenrechtsverletzungen keine Seltenheit darstellen, ist mittlerweile allgemein bekannt. Gleichzeitig sind die Menschen in den Ländern des globalen Südens abhängig von Einkommen aus Erwerbsarbeit, ganz gleich wie schlecht und schädlich die Konditionen sind. Deshalb können und müssen öffentliche Auftraggeber ihre Verantwortung übernehmen und Steuergelder nicht dazu verwenden, Produkte und Dienstleistungen einzukaufen, deren Herstellung bzw. Durchführung gegen jegliche Art von Umwelt- und Arbeitsschutzstandards verstößt. In Deutschland wurde Jahrhunderte lang für menschenwürdige Arbeitsbedingungen gekämpft. Diese Auseinandersetzung setzt sich in der aktuellen politischen Debatte um die Schaffung eines flächendeckenden Mindestlohns weiter fort. Die öffentliche Hand kann sich durch ihre auf Steuergeldern basierende Kaufkraft dafür einsetzen, dass soziale Mindeststandards überall auf der Welt eingehalten werden. Ökologisch nachhaltige und faire öffentliche Beschaffung ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen weltweit. Die PIRATEN NRW bekennen sich ohne Wenn und Aber zum Nachhaltigkeitsprinzip und verantwortungsvollen Umgang mit den natürlichen Ressourcen.
Die PIRATEN stehen bereits laut Grundsatzprogramm der Bundespartei für eine freiheitliche und soziale Wirtschaftsordnung und setzen sich für eine gerechte Ausgestaltung der Globalisierung ein. Dabei geht es den PIRATEN NRW in zentraler Weise auch darum, sich für die Rechte von Menschen aus Ländern des globalen Südens stark zu machen. Die Grundlage hierfür stellt das Bekenntnis der PIRATEN NRW zu den universellen Menschenrechten sowie das Ziel einer gerechten Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung dar.
Durch das Engagement für eine faire und nachhaltige öffentliche Beschaffung können die PIRATEN NRW diesem Ziel ein großes Stück näher kommen.

Gegenrede

Endlich ein politischer Antrag. Es geht um das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) von 2012 sowie die dazugehörige Rechtsverordnung (RVO TVgG-NRW) von 2013. Etwas, das im Landtag immer wieder angesprochen wurde. Ich habe mich nicht darum gekümmert. Mit diesem Antrag musste ich mich aber mal schlauer machen und komme zum Schluss, dass dies eine Gegenrede wird. Sorry Nico!
Im Einzelnen:
Der einführende Text hört sich gut an, die Beschaffung des Landes soll fair und nachhaltig und unter Einhaltung von internationalen Mindesstandards passieren. Es soll überprüft werden, ob die aufgestellten Kriterien auch tatsächlich eingehalten werden. Leider sehe ich in der Praxis Probleme: Wollen wir mit einer solchen Forderung wirklich die Welt verbessern, müssen wir fordern, dass Unternehmer bis zum Rohstofflieferanten herauf fragen, ob die sprechende Standards – auch in anderen Ländern – beachtet werden. Ich glaube, dieser irre Aufwand viele Unternehmen davon abhalten, an Vergabeverfahren teilzunehmen. Bereits jetzt haben viele Firmen ein Problem mit der immer größeren Bürokratie.
Dazu kommt, dass es bereits Vergaberichtlinien gibt, die auch die Prüfung der Kriterien vorsehen (die Vergabe- und Vertragsordnungen VOL/A, VOB/A und VOF). Die Lebenszykluskosten sind beispielsweise in den VOL ganz explizit genannt (§16 Abs.8). Daher ist eine solche Forderung maximal ein Addon – Teile dessen gibt es schon als Bundesvorgabe. Dies noch einmal zu fordern halte ich für nicht angebracht.
Im Abschnitt “a) Transparenz” wird gefordert, die Vergabeverfahren statistisch auszuwerten. Ab dem “EU-Schwellenwert” von 207.000,-EUR bei Dienstleistungen, bzw. 5 Mio. EUR im Baubereich sind die Ausschreibungen allerdings an die EU weiterzugeben, die diese durch das “Amt für Veröffentlichungen” der Welt in ihrem Portal “TED” zugänglich macht. Man muss sich nur anmelden…
Unter dem Schwellenwert hat jedes Bundesland eine eigene Vergabeseite, um die öffentlichen Aufträge zu sammeln. Im Fall NRWs ist dieses hier zu finden. Ich kummulierte Zahlen findet man beim Statistischen Bundesamt, auch wenn ich das jetzt nicht ausprobiert habe – DE STATIS hilft dem Interessierten gerne.
Der Bereich “b) Unabhängige Kontrollen” ist mir zu ungenau. Ich verweise auf die kleine Firma, die keine Prüfung bis ins letzte Glied von sich aus aufbringen kann. Dann müssten staatliche Institutionen her. Aber wie soll das ablaufen? Gehen dann die Prüfer des Ministeriums/Amtes/… in die Firmen und laufen die supply-chain ab?
Kommen wir noch zu den “c) Sanktionen”. Hier soll vor allem ein Klagerecht Dritter geschaffen werden, dass es in der Praxis schon zu geben scheint. Allerdings wird es nie angewendet, denn die Prüfungen auf EU-Ebene sind noch härter, was die Einhaltung der Ausschreibungsrichtlinien angeht und für die “lächerlichen” 207.000,-EUR macht bei den heutigen Klage-Preisen keiner ein Fenster auf.
Wichtig: Die geforderten Sanktionen gibt es auch jetzt schon. Stellt sich heraus, dass der Anbieter gemogelt hat, können jederzeit Verträge aufgelöst werden, die Aufträge rückabgewickelt usw. Ergibt sich auch aus VOL und VOB und deren Anwendung. Dazu findet der große Bruder google einige News, wenn man sich auf die Suche macht.
Fazit: Ich sehe, dass hier einiges gefordert wird, was es schon gibt und die restlichen Forderungen halte ich für zu ungenau. Nur um die Worte “Nachhaltigkeit” und “Lebenszykluskosten” im Programm stehen zu haben ist mir der Antrag zu schwammig. Daher werde ich ihn
ablehnen!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Scroll to top