SÄA014: Regionalverbände als Gliederung listen

Thomas Weinbrenner hat einen Bug gefunden. Ein einfacher Fall!

Antragstext:

Der Landesparteitag möge beschließen §5(1) zu ändern nach
“Der Landesverband gliedert sich in Bezirks- (Regierungsbezirke), Regional-, Kreis- (Landkreise, kreisfreie Städte, Städteregionen) und Ortsverbände (Stadtbezirke, Stadtteile, Gemeinden).”

Antragsbegründung:

Der Status der Regionalverbände in der Satzung ist widersprüchlich.
Sie sind eine Gliederung, schließlich sind sie im §5 Gliederung definiert. Sie sind aber KEINE Gliederung, denn sie sind in der Aufzählung in §5(1) nicht aufgeführt.
Dies ist die Option, den Widerspruch zu lösen, indem man die Regionalverbände in die Aufzählung in §5(1) aufnimmt. Dies ist die einfachste Lösung, mit den geringsten Auswirkungen.

Fürrede

Fehler gefunden, einfache Lösung präsentiert.
Bitte annehmen!

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