Über eine unbefriedigende Terminsituation

Die Piratenpartei Nordrhein-Westfalen möchte in den nächsten Wochen einen Parteitag abhalten. So weit so klar. Die Absicht dazu ist seit mehreren Wochen, gerüchteweise Monaten bekannt. Gestern erreichte mich per E-Mail die Anfrage wo meine Satzungsänderungsanträge zu finden seien. Ich habe völlig überrascht gefragt, nach welcher Frist am Samstag abend Anträge fertig sein müssen.

Daraufhin antwortete der Absender komplett verdutzt, ob ich die 42-tägige Frist nicht kenne. “Klar kenne ich die, aber dazu muss es doch einen Parteitag geben…”, nach meinem Wissen hat der Vorstand bisher keine Entscheidung getroffen, ich bin gut vernetzt, das hätte ich mitbekommen.

Meine Nachforschungen haben ergeben, dass eine der Bewerbungen für den Parteitag tatsächlich in 42 Tagen beginnen sollte. Verwundert habe ich mir die Augen gerieben: kann es wirklich sein, dass eine Frist abläuft, bevor die Entscheidung für einen Parteitag getroffen wurde? Ich mag altmodisch klingen, aber eine solche Frist kann doch nur dann eingehalten werden, wenn sie öffentlich bekannt ist?

Mir fallen gerade die ganzen Versuche der Satzungsnerds ein, die U-Boot-Satzung “wasserdicht” zu machen. Ein böswilliger Vorstand sollte keine Möglichkeit mehr haben, an der Einberufung eines Parteitags vorbeizukommen. Einen *räusper* entscheidungsarmen Vorstand hatte da wohl keiner im Sinn.

Jetzt gibt ein Vorstand also evtl. (die Entscheidung ist ja noch nicht getroffen) erst nach Ablauf der Einreichungsfrist bekannt, dass er zu einem Parteitag einlädt. Welch Zufall, dass der oberste Satzungsverbesserer in diesem Vorstandsmitglied ist…

Natürlich sollen Änderungsanträge einfach immer dann gestellt werden, wenn sie fertig formuliert sind. Das Vorstandspostfach hütet seit einiger Zeit zwei Vorschläge von mir. Aber wir alle wissen, dass die Piraten in letzter Sekunde noch viele tolle Ideen haben.

Was also tun? Mein Bauchgefühl sagt, dass eine Menge Leute meckern werden, da keine Frist eingehalten werden kann zu einem Termin, der nicht einmal bekannt ist… trotzdem Frau und Kind krank waren habe ich also den Samstag in meinen Notizen gegraben und brav meine Anträge eingereicht, man weiß ja nie…

Warum sich die Vorstandsmitglieder auf diesen Eiertanz einlassen, konnte ich schon bei der Aufstellungsversammlung nicht verstehen. Wer in einer solchen Weise in der Kritik steht, wie der aktuelle Vorstand, muss sich doch an den eigenen Haaren aus dem Sumpf ziehen können. Da lege ich doch einen Termin fest, der klar aussagt: Planungssicherheit für die Mitglieder ist mir das wichtigste!

Bitte lieber Vorstand ladet zu einem vernünftigen Termin mit genügend Vorlauf ein. Gebt die Bewerbungen bekannt und die Entscheidung. Ladet RECHTZEITIG ein und gebt den Mitgliedern die Chance, ihre Rechte wahr zu nehmen. Eine weitere Satzungsänderung dazu schwirrt in meinem Kopf herum und geht euch bald zu. Hoffentlich ist die geheime Frist dann noch nicht abgelaufen.

4 Comments

  1. Thomas Weinbrenner4. März 2013

    Wenn du mit “oberstem Satzungsverbesserer” den Alexander meinst, der ist auf der Front nicht mehr aktiv. Aus der aktuellen Satzungs-PG ist er vor einiger Zeit durch sein ständiges unentschuldigtes Fehlen automatisch ausgetreten (siehe Strukturordnung §5(3)).

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    1. Michele Marsching5. März 2013

      Damals(tm) hatte Alexander versucht alle Lücken zu schließen. Ich habe gesagt, dass es IMMER Lücken und Schlupflöcher geben wird, was mir nicht geglaubt wurde.

      QED

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